Wunsch- und Wahlrecht

Wunsch- und Wahlrecht

Ihre Bedürfnisse im Fokus – Gestalten Sie Ihre Reha nach Ihren Wünschen

Individuelle Gestaltung Ihrer Rehabilitation

Entscheiden Sie selbst über Ihre Rehabilitation und gestalten Sie Ihren Genesungsprozess nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und Vorlieben.

Mit dem Wunsch- und Wahlrecht haben Sie die Möglichkeit, die passende Einrichtung, das Behandlungsteam und die Therapieangebote nach Ihren individuellen Wünschen auszuwählen.
Dies ist verankert im Sozialgesetzbuch SGB IX § 8 im sogenannten Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten.
Bereits bei Ihrem Rehaantrag haben Sie die Möglichkeit die Klinik Ihrer Wahl vorzuschlagen.

Was ist das Wunsch- und Wahlrecht?

Das Wunsch- und Wahlrecht ermöglicht Ihnen, aktiv an der Gestaltung Ihrer Rehabilitation teilzuhaben. Es gibt Ihnen die Freiheit, Ihre individuellen Bedürfnisse und Vorlieben zu berücksichtigen. Dies trägt dazu bei, dass Sie sich während des Genesungsprozesses wohl und unterstützt fühlen. Nutzen Sie dieses Recht, um eine maßgeschneiderte Rehabilitation zu erhalten, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Das Wunsch- und Wahlrecht gibt Ihnen die Kontrolle über Ihre Genesung.

Dies ist verankert im Sozialgesetzbuch SGB IX § 8 im sogenannten Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten.

Warum ist das Wunsch- und Wahlrecht wichtig?

Das Wunsch- und Wahlrecht schafft Vertrauen, Motivation und unterstützt den Genesungsprozess. Zudem fördert es die Selbstbestimmung und stärkt die Eigenverantwortung der Patienten für ihre Gesundheit. Das Wunsch- und Wahlrecht ist daher ein entscheidender Faktor für eine erfolgreiche Rehabilitation.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Wunsch- und Wahlrechts

Um das Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch nehmen zu können, gibt es bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Grundsätzlich haben alle Patienten in der Rehabilitation das Recht, ihr Wunsch- und Wahlrecht auszuüben. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Verfügbarkeit von bestimmten Einrichtungen und Leistungen von individuellen Faktoren wie dem Gesundheitszustand und den finanziellen Möglichkeiten abhängen kann. Zudem ist eine frühzeitige Kommunikation mit dem behandelnden Arzt oder der Einrichtung ratsam, um die gewünschten Optionen rechtzeitig zu prüfen und zu organisieren. Das Wunsch- und Wahlrecht bietet die Möglichkeit, die Rehabilitation auf persönliche Bedürfnisse abzustimmen und somit den Genesungsprozess optimal zu unterstützen.

Wie funktioniert das Wunsch- und Wahlrecht in der Rehabilitation?

Das Wunsch- und Wahlrecht in der Rehabilitation bietet Patienten die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung ihrer Behandlung teilzuhaben. Um das Wunsch- und Wahlrecht auszuüben, ist es wichtig, frühzeitig mit dem behandelnden Arzt oder der Einrichtung in Kontakt zu treten. Gemeinsam können individuelle Bedürfnisse, Vorlieben und Ziele besprochen werden, um eine maßgeschneiderte Rehabilitation zu ermöglichen. Dabei werden verschiedene Aspekte wie die Wahl der Einrichtung, das Therapieangebot und die Unterbringung berücksichtigt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verfügbarkeit bestimmter Optionen von externen Faktoren abhängen kann. Eine gute Kommunikation und Planung sind daher entscheidend, um das Wunsch- und Wahlrecht bestmöglich umzusetzen und den Rehabilitationsprozess optimal zu gestalten.

Rechte und Möglichkeiten bei der Auswahl der Einrichtung

Sie haben das Recht, eine Einrichtung zu wählen, die Ihren individuellen Bedürfnissen und Vorlieben entspricht. Dabei können verschiedene Kriterien wie die Lage, das Therapieangebot, die Ausstattung und der Ruf der Einrichtung eine Rolle spielen. Informieren Sie sich über die verschiedenen Optionen, lesen Sie Erfahrungsberichte anderer Patienten und nehmen Sie Kontakt zu den Einrichtungen auf, um offene Fragen zu klären. Eine gute Vorbereitung und Kommunikation sind entscheidend, um Ihre Rechte und Möglichkeiten bei der Auswahl der Einrichtung bestmöglich auszuschöpfen. Denn eine passende Rehabilitations-Einrichtung trägt maßgeblich zu Ihrem Genesungsprozess und Wohlbefinden bei.

Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts

Bei der Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts stehen Ihnen erfahrene Berater und Unterstützer zur Seite. Sie helfen Ihnen dabei, Ihre individuellen Bedürfnisse zu identifizieren und die passende Rehabilitations-Einrichtung auszuwählen. Diese Fachleute informieren Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten, geben Ihnen wertvolle Tipps zur Entscheidungsfindung und begleiten Sie bei der Antragstellung. Zudem unterstützen sie Sie bei der Kommunikation mit den Einrichtungen und helfen Ihnen, offene Fragen zu klären. Dank dieser Beratung und Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihr Wunsch- und Wahlrecht optimal umgesetzt wird und Sie die bestmögliche Rehabilitation erhalten.

Die richtige Wahl treffen!

Jede Klinik ist für Sie frei wählbar. Dennoch gibt es ein paar Voraussetzungen, die bei Ihrer Wahl zu berücksichtigen sind. Generell muss die Klinik über einen Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften Ihres Rehabilitationsträgers verfügen. Die Kurpark-Klinik besitzt Versorgungsverträge mit den unterschiedlichen Kosten- bzw. Rehabilitationsträgern. Eine Übersicht finden Sie hier.

Den größten Rehaerfolg werden Sie in einer Einrichtung haben, die genau auf Ihre Bedürfnisse und Erkrankung ausgerichtet ist. Machen Sie deshalb von Ihrem gesetzlich verbrieften Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch und wählen Sie die für Sie beste Klinik.

Die Klinik sollte aus Ihrer Sicht und nach Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt für die Behandlung Ihres Krankheitsbildes im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme geeignet sein. Es gilt grundsätzlich, dass Ihrem Wunsch keine medizinischen Gründe entgegenstehen dürfen.

Informieren, beantragen und informiert bleiben

Nachdem Sie sich vorab darüber informiert haben, dass Ihre Erkrankung in der Kurpark-Klinik in Bad Nauheim optimal behandelt und therapiert werden kann, geht es für Sie um die Beantragung Ihrer Rehabilitationsmaßnahme. Dazu ist ein befürwortendes ärztliches Gutachten erforderlich. Stimmen Sie sich deshalb mit Ihrem Arzt ab. Dabei können Sie auf die DEGEMED-Zertifizierung nach den Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) der Klinik verweisen, die höchsten medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Qualitätsansprüchen entspricht.

Alle wichtigen Informationen zu Ihrem Wunsch- und Wahlrecht finden Sie in einem Informationsflyer der DEGEMED Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation zusammengefasst.
Dieser steht Ihnen zum Download bereit.

Warum die Kurpark-Klinik die richtige Wahl für Ihre Rehabilitation ist

Die Kurpark-Klinik gehört zu den modernsten Rehabilitationskliniken in Deutschland. Mit den drei hochspezialisierten Fachkliniken für Innere Medizin, Orthopädie und Urologie bietet Sie eine medizinische Versorgung auf höchstem Niveau. Als interdisziplinäres Zentrum zählt die Kurpark-Klinik daher auch im Jahr 2018 wieder zu den besten Rehakliniken in Deutschland (Auszeichnung durch Focus Gesundheit).

Die enge Kooperation der einzelnen Fachkliniken ermöglicht Ihnen eine medizinisch optimale Behandlung. Dabei verfolgt die Kurpark-Klinik ein Behandlungskonzept, das der zunehmenden Komplexität von Krankheitsbildern gerecht wird.

Neben einer hochwertigen Therapie steht auch die mentale Erholung der Patienten im Mittelpunkt. Um einen möglichst frühzeitigen Rehabilitationserfolg zu ermöglichen und auch der Seele Erholung zu verschaffen, bietet die Kurpark-Klinik im Rahmen des Aufenthaltes einen zusätzlichen „Rund um die Uhr-Wohlfühlservice“ in einem hotelartigen Ambiente an. Zu den Annehmlichkeiten eines exklusiven Hauses zählen dabei u.a. eine moderne Sauna- und Wellnessoase, eine großzügige Dachterrasse so¬wie ein gemütlicher Bistrobereich mit Wintergarten.

Ihre Wunschklinik wurde abgelehnt – was tun?

Nach der Antragstellung entscheidet der Versicherer über die Bewilligung der Rehabilitationsmaßnahme. Rehaklinik und Patient erhalten dann einen entsprechenden Bescheid. Bei Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Einem Widerspruch wird oftmals stattgegeben. Zögern Sie also nicht bei der Ausübung Ihres Widerspruchrechtes.

Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Rehabilitationsklinik nicht einverstanden sind. Bitten Sie schriftlich, unter Berufung auf das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht, um eine Ummeldung in die Rehaklinik Ihrer Wahl.

Sollten Sie Fragen zur Beantragung Ihrer Rehabilitationsmaßnahme haben, wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Kostenträger (Rentenversicherung oder Krankenkasse). Gerne können Sie auch uns ansprechen.

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