Patienteninformation

Sie können als Patient über die Deutsche Rentenversicherung, über die Krankenkasse und als Selbstzahler bei uns aufgenommen werden. Unsere Klinik hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und ist beihilfefähig.

Weitere Informationen finden Sie unter Patienteninformation/Anmeldung.

Jede medizinische Rehabilitation muss vor Antritt von Ihnen beim Kostenträger beantragt werden. Wenn Sie eine Behandlung in einer Reha-Klinik anstreben, dann sollten Sie selbst aktiv werden.

Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Informationen rund um die Erstellung eines Reha-Antrags zusammengestellt.

Eine medizinische Rehabilitation wird genehmigt, wenn die Maßnahmen der Krankenbehandlung keine Besserung zeigen. Generell genehmigen die Kostenträger, also Krankenkassen oder die gesetzliche Rentenversicherung eine stationäre Reha dann, wenn die ambulanten Leistungen nicht ausreichen, um das anvisierte gesundheitliche Ziel zu erreichen. Als Patient lassen sich die medizinischen Voraussetzungen allerdings nur schwer einschätzen. Daher sollte Ihr erster Weg immer zu einem Haus- bzw. Facharzt führen. Ein befürwortendes ärztliches Gutachten Ihres behandelnden Arztes ist für eine erfolgreiche Beantragung sehr hilfreich.

Laut hat grundsätzlich jeder, der sozialversichert ist, das Recht auf eine Rehabilitation, also auf die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung sowie Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Das gilt gleichermaßen für Krankheiten wie für Behinderungen – Hauptsache, es besteht eine Aussicht auf Erfolg. Und es ist auch ganz egal, ob die Reha für Kinder, Jugendliche, Erwachsene oder Senioren ist.

Es ist wichtig, dass Ihr behandelnder Arzt die Notwendigkeit einer Rehamaßnahme ausführlich begründet. Zudem sollte Ihr Krankheitsverlauf von diesem sorgfältig dokumentiert werden. Ein Arzt sollte Ihnen also bei der Antragsstellung möglichst behilflich sein, indem er einen Bericht zur Diagnose sowie den Befunden erstellt, der dem Antrag beigefügt wird (Formular gxa705 oder Formular gxa706).

Darüber hinaus sollten Sie sich eigenständig über Reha-Einrichtungen mit einem passenden medizinischen Behandlungsangebot informieren und Ihrem Antrag (Formular G0100) gleich einen Vorschlag für Ihre Wunscheinrichtung beifügen. Für diese gesetzlich gegebene Möglichkeit des Wunsch- und Wahlrechts haben wir Ihnen ein vorgefertigtes Formular mit Musteranschreiben erstellt.

Alle notwendigen Formulare zur Beantragung einer Reha finden Sie in unserer Formular-Sammlung.

Sie möchten einen Reha-Antrag stellen und haben sich als Wunscheinrichtung die Kurpark-Klinik ausgesucht? Dann können wir Sie bei der Antragsstellung auch persönlich beraten.
Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an unseren Patienten-Service. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Das Formular sollte bei dem zuständigen Kostenträger für Ihre Reha eingereicht werden. Ist der zuerst angegangene Kostenträger nicht zuständig, leitet dieser den Antrag selbstständig weiter an den verantwortlichen Träger. Hier finden Sie eine Übersicht der Zuständigkeiten:  
BERUFLICHER STATUSFORM DER REHAKOSTENTRÄGER
Erwerbstätige
(bzw. positive Erwerbsprognose)
Heilverfahren und AnschlussheilbehandlungDeutsche Rentenversicherung (DRV)
FrührehabilitationGesetzliche Krankenversicherung
Arbeitsunfall / WegeunfallBerufsgenossenschaft
Rentner
(bzw. keine positive Erwerbsprognose)
Heilverfahren und AnschlussheilbehandlungGesetzliche Krankenversicherung
FrührehabilitationGesetzliche Krankenversicherung
BeamteHeilverfahren und AnschlussheilbehandlungBeihilfestellen / private Krankenversicherung
FrührehabilitationBeihilfestellen / private Krankenversicherung
SelbstständigeIndividuell je nach Versicherungsvertrag geregelt

Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid des Kostenträgers. Im Falle einer Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einzulegen. Eine erneute ärztliche Stellungnahme über Dringlichkeit sowie die medizinische Notwendigkeit der Reha erhöht die Aussicht auf Erfolg.
Oftmals wird nach einem Widerspruch die Rehabilitation genehmigt – scheuen Sie sich also nicht, Ihr Widerspruchsrecht auszuüben.

Patienten-Service

Bei Fragen können Sie sich gerne an unseren Patienten-Service wenden.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner Call Now Button